Bayr. Bischofskonferenz Vierzehnheiligen – Kein Wort der Entschuldigung (akt 3)


Hartherzige und unfähig zu einer Entschuldigung, in prunkvolle Gewänder gekleidete alte Männer erklimmen den steinigen Weg der ins Innere der barocken Wallfahrtsbasilika Vierzehnheiligen führt, um am Gnadenaltar die heiligen Nothelfer um Fürsprache und  Beistand für diejenigen Menschen, die der Obhut der kath Kirche übergeben waren und durch deren Bedienstete an Leib und Seele verwundet wurden zu bitten.

Auf der Frühjahrskonferenz der bayerischen Bischöfe sind sich die bayerischen Bischöfe darüber einig und empfehlen“ das die Leitlinien der deutschen Bischofskonferenz dahingehend zu überarbeiten sind, das jeder Verdacht auf sexuellem Missbrauch oder körperlicher Misshandlung der Staatsanwaltschaft gemeldet werden muß“.

Das heißt das die kath Kirch in Fällen einer Straftat diese der Staatsanwaltschaft nicht gemeldet hat sondern entsprechend und nach dem Codex iuris Canonici – Gesetzbuch der kath Kirche – gehandelt hat.

Dies kommt einem Paradigmenwechsel gleich der für die kath Kirche völlig unglaubwürdig erscheint steht er doch im Gegensatz zu einer Politik den die kath Kirche seit Jahrhunderten praktiziert. So heißt es doch in einer Doctrina Fidei zu dem Thema sexuellen Missbrauch an Minderjährigen durch Kleriker:

Straftat gegen die Sitten, nämlich: die von einem Kleriker mit einem Minderjährigen im Alter von weniger als 18 Jahren begangene Straftat gegen das sechste Gebot des Dekalogs. Nur diese oben in ihrer Umschreibung angegebenen Straftaten sind der Kongregation für die Glaubenslehre als Apostolischem Gerichtshof vorbehalten.

Sooft der Ordinarius oder der Hierarch wenigstens eine wahrscheinliche Kenntnis einer vorbehaltenen Straftat hat, muß er dies der Kongregation für die Glaubenslehre mitteilen, sobald die Vorerhebung durchgeführt wurde. Die Kongregation wird – sofern sie den Fall nicht aufgrund besonderer Umstände an sich zieht – dem Ordinarius oder dem Hierarchen entsprechende Weisungen übermitteln, durch sein eigenes Gericht alles weitere durchzuführen. Das Berufungsrecht gegen das Urteil der ersten Instanz, sowohl von Seiten des Angeklagten bzw. seines Anwalts als auch von Seiten des Kirchenanwalts, besteht gültig ausschließlich beim Höchsten Gericht derselben Kongregation.

Zu beachten ist, daß eine Strafklage für Straftaten, die der Kongregation für die Glaubenslehre vorbehalten sind, durch Verjährung in einem Zeitraum von zehn Jahren erlischt.(Anm. 11 = Vgl. Codex Iuris Canonici, can. 1362 § 1 n. 1; Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium, can. 1152 § 2 n. 1.) Die Verjährung läuft nach dem universalen allgemeinen Recht(Anm. 12 = Vgl. Codex Iuris Canonici, can. 1362 § 2; Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium, can. 1152 § 3); aber bei der von einem Kleriker begangenen Straftat mit einem Minderjährigen beginnt der Lauf der Verjährung erst von dem Tag, an dem der Minderjährige das Alter von 18 Jahren erreicht hat.

An den bei den Ordinarien bzw. Hierarchen errichteten Gerichtshöfen dürfen für diese Fälle nur Priester die Ämter des Richters, des Kirchenanwaltes, des Notars und des Anwalts gültig ausüben. Sobald eine Instanz vor Gericht wie auch immer beendet ist, sind die gesamten Akten des Falles ex officio möglichst bald an die Kongregation für die Glaubenslehre zu übermitteln.

Alle Gerichte der lateinischen Kirche und der katholischen Ostkirchen sind verpflichtet, die Canones ihres jeweiligen Gesetzbuches zu den Straftaten und Strafen sowie zum Strafverfahren einzuhalten gemeinsam mit den Spezialbestimmungen, die von der Kongregation für die Glaubenslehre für jeden Einzelfall mit dem Auftrag der vollständigen Durchführung übermittelt werden.

Fälle dieser Art unterliegen dem päpstlichen Geheimnis.

Rom, vom Sitz der Kongregation für die Glaubenslehre, 18. Mai 2001, Joseph Kardinal Ratzinger, Präfekt

Quelle

Unisono dankten die bayr Bischöfe Papst Benedikt für seine Unterstützung, seinen unermüdlichen Einsatz und seinen Beistand.

Die Freisinger Bischofskonferenz weiß, dass die Situation ein geistlicher Anruf ist im Sinne der „Reinigung des Gedächtnisses“, wie Johannes Paul II. in seinem Schuldbekenntnis formulierte und gestern und heute in der Heiligen Messe in der Basilika von Vierzehnheiligen zum Ausdruck gebracht wurde. Die Bischöfe danken ihren Priestern, Ordensleuten und Mitarbeitern, die ein Zeugnis der Treue und Hingabe durch ihren Dienst geben. Quelle – Zitat

Diese Art der Reinigung insbesondere das Ergebnis dieses Reinigungsmittels ist nicht das was man gemeinhin als von Erfolg gekrönt verstehen bzw. bezeichnen würde. Produkt-,Promotion-, Preis-, und Placepolitik, allesamt Ungenügend. Manager einer jeden Marketing Abteilung eines Reinigungsmittelherstellers die solch ein Produkt mit einem solchen Ergebnis auf den Markt gebracht hätten wären Ratz Fatz zum Teufel gejagt worden.

Aber gut. Harren wir in Geduld des Brief des Hirten in dem er seinen Schafen den rechten Weg aufzeigen und schwarze Schafe auf den Selbigen zurückführen wird. Bleibt zu hoffen das die Sprache des Hirten eine Sprache ist in der das Eingeständnis und die Mitschuld der Kirche sowie aufrichtiges Bedauern in Form einer Entschuldigung zum Ausdruck gebracht wird.

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Update 20. März 2010 – Hirtenbrief an die Katholiken in Irland

Papst Benedikt XVI. „Das tut mir aufrichtig leid“

2. Die Schwere der Vergehen und die oftmals unangemessenen Reaktion der kirchlichen Autoritäten in eurem Land (Irland) erwägend habe ich entschieden, diesen Hirtenbrief zu schreiben, um meine Nähe zu euch auszudrücken und einen Weg der Heilung, der Erneuerung und der Wiedergutmachung vorzuschlagen.

Soweit zu dem Missbrauch in Irland. Aus diesem Passus wie auch der folgenden ist es klar das dieser Brief keine Gültigkeit für Deutschland hat bzw zu den in Deutschland stattgefundenem Missbrauch durch die „kirchlichen Autoritäten“ alldieweil er ja zu seinem eigenen Verhalten als Vorsitzender der Kongregation für die Glaubenslehre, zu seiner Zeit als er Kardinal in München war Stellung beziehen müßte.

Wie viele in Eurem Land betont haben: es ist wahr, dass das Problem des Missbrauchs von Kindern weder ein rein irisches noch ein rein kirchliches ist.

Aha, die Kirche – kirchliche Autoritäten ein Spielball des Zeitgeistes? Mir scheint der gute Mann ist von allen guten Geistern verlassen.

Mit diesem Brief möchte ich euch alle, das Volk Gottes in Irland, ermahnen, die Wunden am Körper Christi zu betrachten. Betrachtet aber auch die manchmal schmerzhaften Heilmittel, die wir brauchen, um diese Wunden zu binden und zu heilen, und ebenfalls die Notwendigkeit der Einheit, der Nächstenliebe und der gegenseitigen Unterstützung in einem langwierigen Prozess der Wiederherstellung und kirchlicher Erneuerung.

Blanker Hohn für die Opfer

Wirklich für Ärger könnte aber sorgen, dass Benedikt XVI. den sozialen Wandel und die Verweltlichung für die Taten mitverantwortlich macht. Er schreibt nämlich: „In diesem Gesamtkonzept müssen wir das verstörende Problem des sexuellen Missbrauchs von Kindern zu verstehen versuchen.“ In den Ohren der Opfer dürfte dieser Rechtfertigungsversuch wie blanker Hohn klingen und auch der Absatz an katholische Eltern, „die Kirche setze weiter die Maßnahmen der letzten Jahre um, um junge Menschen in Pfarreien und Schulen zu schützen“, dürfte diese nicht gerade beruhigen.

Die Bestürzung und die Ungeheuerlichkeit bzgl des Verhaltens Missbrauchs kirchlicher Einrichtungen und Autoritäten gegenüber den Ihnen anvertraueten Kindern die der Papst in diesem Hirtenbrief zum Ausdruck bringt, mutet wie Hohn an, da diese Verbrechen seit Jahren bekannt sind. Im Jahr 2003 haben ca 12000 Opfer eine Entschädigung vom irischen Staat erhalten. Als Gegenleistung mußten die Opfer unterschreiben, “ dass die Sache für sie damit erledigt sei und sie von einer Strafanzeige gegen Staat und Kirche absehen“. Wären die Missbrauchsfälle begangen an Kindern und Jugendlichen in katholischen Einrichtungen in Deutschland die in den letzten Monaten ans Tageslicht gekommen sind unentdeckt geblieben, so hätte die kath Kirche und insbesondere die Bel Etage im Vatikan auch hier den Mantel des Schweigens darüber gebreitet und das getan was sie am Besten kann: Bekümmert dreingeschaut, geseufzt, geschwiegen und für die Opfer gebetet.

Update – BR-Online.de: Bischof von Regensburg zieht NS-Vergleich

Zitat:

Der Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller hat im Zusammenhang mit den Missbrauchsfällen im Bistum Regensburg schwere Vorwürfe gegen die Medien erhoben. Bei einer Predigt im Regensburger Dom sprach Müller von einer „Kampagne gegen die Kirche“. Er verglich die Berichterstattung mit der kirchenfeindlichen Haltung des NS-Regimes.

Da fällt einem nix mehr ein.

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Update – 22.März 2010: Sonntags – 3 Sat Schwerpunkt Missbrauch in der kath Kirche

Der Selbstreinigungsprozess dauert viele Jahre . . aber es funktioniert. Die Lehren der US – Kirchen. Was können Katholiken in Deutschland daraus lernen?

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25. März 2010 – Papst Benedikt . . . und das Schweigen geht weiter

Schwerer Vorwurf in der New York Times: Trotz vieler Warnungen habe der Vatikan nichts gegen einen US-Priester unternommen, der hundertfach Jungen sexuell missbraucht haben soll. Die New York Times beruft sich auf Dokumente, die sie nach eigenen Angaben von Anwälten erhalten hat.  Quelle

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