Anfang Mai 2009 gab MOGIS bei Infratest Dimap eine Umfrage zu dem Thema „Sanktionierung von Kinderpornografie im Internet“ in Auftrag.
Die Fragestellung lautete:
Die Bundesregierung plant ein Gesetz zur Sperrung von Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten. In der Öffentlichkeit gibt es hierzu verschiedene Meinungen. Welcher der folgenden Meinungen stimmen Sie zu? (Randomvorlage)
A) Der Zugang zu Internetseiten mit Kinderpornographie sollte durch eine Sperre erschwert werden, das reicht aus, auch wenn die Seiten selbst dann noch vorhanden und für jederman erreichbar sind.
B) Internetseiten mit Kinderpornographie sollten konsequent gelöscht und die Betreiber strafrechtlich verfolgt werden.
C) Internetseiten mit Kinderpornographie sollten im Internet frei zugänglich sein, es muss jeder selbst wissen, was er sich anschaut.
** Weiß nicht
** Keine Angabe
Ergebnis:
(Sperren) -> 5%
(Löschen) -> 92%
(Wahlfreiheit) -> 2%
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Anfang Juni 2009 wurde beim Institut für Demoskopie Allensbach vom BMFSFJ (pdf datei) zu dem Thema „Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet“ eine Umfrage in Auftrag gegeben, dessen Ergebnis am 19. Juni 2009 – 24 Stunden nach der Verabschiedung des Gesetzes zur Bekämpfung gegen Kinderpornographie im Bundestag auf der Webside des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingestellt wurde.
Die breite Mehrheit der Bevölkerung begrüßt die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet.
(Sperren) -> 91%
(Löschen) -> 6%
(Wahlfreiheit) -> 3%
So stellt das IfD Allensbach auf den Seiten 4 – 5 u.a. fest
Die kleine Gruppe der Gegner des Gesetzesvorhabens rekrutiert sich vornehmlich aus besonders eifrigen Internetnutzern: Jeder Zweite in dieser Gruppe nutzt das Internet einmal oder sogar mehrmals täglich; im Durchschnitt der Bevölkerung gehört nur etwa jeder Dritte zu den intensiven Internetnutzern (Anhang-Schaubild 1). Allerdings heißt das nicht etwa, dass nun die Mehrheit der ‚Internet-Gemeinschaft’ gegend as Gesetzesvorhaben wäre: Auch unter den starken Internetnutzern wird das Vorha ben von einer sehr großen Mehrheit begrüßt (89 Prozent; Anhang-Schaubild 2). Lediglich 3 Prozent haben den Eindruck, dass durch die Stoppschilder im Internet das Grundrecht auf Informationsfreiheit zu sehr eingeschränkt würde; 90 Prozent sagen: Das finde ich nicht. 7 Prozent bleiben unentschieden (Schaubild 2).
Man darf davon ausgehen das die Fragestellung durch das BMFSFJ schon die Richtung – das Ergebnis vorgab . . . um meinem Erstaunen ganz vorsichtig Ausdruck zu verleihen..
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weitere Informationen:
Handelsblatt – Dammbruch im Internet – Art 20 GG außer Kraft gesetzt
Arbeitskreis gegen Internet Sperren und Zensur
Missbrauchsopfer gegen Internetsperren
Infratest Dimap Umfrage – Mogis Wiki
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Kinderpornografie Umfrage MBFSFJ
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