Es hat dann doch noch gedauert, aber jetzt ist es amtlich: Durchfallmittel wie Loperamid sind unter bestimmten Voraussetzungen wieder verordnungsfähig, die Kosten werden dann von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bereits im Oktober letzten Jahres. Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 3. September ist dieser Beschluss jetzt in Kraft getreten.
Menschen mit HIV können sich Loperamid und Co. nun wieder verschreiben lassen, wenn schwerer und lang anhaltender Durchfall eine Nebenwirkung ihrer antiretroviralen Therapie ist und andere Mittel nicht helfen.
„Wir freuen uns sehr, dass in dieser Angelegenheit endlich Klarheit herrscht“, sagt Silke Eggers, Referentin für Soziale Sicherung und Versicherungen der Deutschee AIDS-Hilfe (DAH). „Die Erstattungsfähigkeit bedeutet für viele Patienten eine wichtige Entlastung.“
Der Entscheidung des Bundesausschusses ist eine lange Auseinandersetzung vorausgegangen. Loperamid war bei einer Änderung der Arzneimittelrichtlinie im Jahr 2009 als Kassenleistung fast völlig gestrichen worden. Die Deutschen AIDS-Hilfe und andere Patientenverbände hatten dagegen heftig protestiert. Quelle DAH
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Eine der am häufigsten auftretenden Begleiterscheinungen als Folge von HIV wie auch Nebenwirkungen auf Grund einer ART ist Durchfall. Wie man als Politiker bzw Entscheidungsträger darauf gekommen ist im Rahmen der letzten Änderung der Arzneimittelrichtlinie, in der festgelegt wurde, welche Medikamente von der Krankenkasse erstattet werden, die Verordnung von Loperamid ab 1. April 2009 praktisch komplett als Kassenleistung zu streichen, das darf nur gemutmaßt werden. Vermutlich könnte es möglicherweise mit einem Mangel an Mineralen, Spurenelemente und Vitamine – Chaos im Elektrolythaushalt – und einer in diesem Zusammenhang stehenden Fehlfunktion des Gehirnes der dafür verantwortlichen Entscheidungsträger gestanden haben.
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