Die Würde des Menschen . . .


. . . ist löchrig wie ein Käse.

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Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz verkündet. Mit der Verkündung des Grundgesetzes vor 60 Jahren in Bonn wurde die Bundesrepublik gegründet. Und wie das nun mal so üblich ist gibt es an runden Geburtstagen besondere Geschenke. Eines davon ist das der alte Bundespräsident auch wieder der Neue geworden ist und seiner Freude (seiner Wiederwahl und der Gründung der BRD) Ausdruck verlieh. Und über Allem erstrahlte der Reichstag (als symbolische Geburtstagtorte sozusagen) zur Feier im neuen Licht das nur noch von dem Grundgesetz als Leuchtfeuer der Freiheit überstrahlt wurde.

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist also sozusagen das Fundament der Bundesrepublik Deutschland, die Grundrechte sind die tragenden Elemente auf dem das Haus gebaut ist und das es trägt. Unerschütterlich soll es allen Stürmen trotzen und seinen Bewohnern, dem Volk ein Hort sein an dem es in Sicherheit und Geborgenheit leben kann. Damit das Volk sich auch wohl fühlt muß es – wie in jeder Gemeinschaft – allgemeine für Jeden verbindliche Regeln und Gesetze geben die Allen ein friedliches sich gegenseitiges tolerierendes Miteinander möglich machen bzw gewährleisten.

Das wichtigste Gesetz, ja man könnte sagen der Beton der für das Fundament verwendet wurde und auf dem man das Haus „Bundesrepublik“ errichtet hat, ist der Art. 1 des Grundgesetzes

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

und . . . ACTION

Am 14 April hat das Landgericht Berlin per einstweiliger Verfügung der BILD-Zeitung, die als erste über einen Fall berichtet hat, unter Androhung von Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, untersagt, weiter über ein „gegen die Antragstellerin eingeleitetes Ermittlungsverfahren wegen schwerer Körperverletzung und/oder den Gegenstand der Untersuchungshaft zu berichten.“

Steht das Recht der Öffentlichkeit auf Information über dem Recht auf Privatsphäre? Was ist höher zu bewerten? Das Recht der Öffentlichkeit auf Information? Oder das Recht einer Person auf Privatsphäre?

Mit diesen Fragen sollte sich am 28. Mai 2009 die Pressekammer des Berliner Landgerichts zu beschäftigen haben. Leider kam es nicht zu dieser Verhandlung da der Antrag von der Sängerin in Absprache mit ihrem Anwalt zurückgezogen wurde.

Als Begründung gab ihr Anwalt an das man „die einstweiligen Verfügungen aus konkreten strategischen Gründen nur in diesem einen Fall zurückgenommen habe“.

Im Laufe eines Interviews stellte er fest das sich weder die Parteien für Bürgerrechte heutzutage noch großartig einsetzen, noch die jüngeren Bewohner der Bundesrepbik Deutschland, deren Aufgabe es sein sollte dafür (für Bürgerrechte) auf die Strassen zu gehen. Das Wahlvolk nimmt einfach hin was man mit ihm macht – was passiert. „Bürgerrechte ineressieren kaum noch jemand“.

Auf die Frage ob er – Anwälte – sich denn als „Bürgerrechtsanwalt“ verstehe antwortete er:

Natürlich. Wenn wir dafür sorgen, dass Persönlichkeitsrechte gewahrt werden, ist es – finde ich – eine wichtige Aufgabe für die Gesellschaft, das sage ich auch so pathetisch. Wenn es nicht die Anwälte tun, wer sollte es denn sonst tun?

Aha. Ein Bürgerrechtsanwalt der im “Hintergrund” strategisch wirkt. Auf die Strategie bin ich aber mal gespannt. Im Verfahren wird sie ja dann zum tragen kommen.

Ich finde das hier eine Möglichkeit verpaßt wurde “Grundsätzliches” in Bezug zu dem Thema “Wie weit geht – darf Pressefreiheit gehen” abzuklären. “Letztlich geht es dabei (auch) um die Frage, ob die Medien ein Recht auf ein unfreiwilliges HIV-Outing haben – oder eben nicht. Unabhängig davon ob sich der Vorwurf gegen die Sängerin in der Verhandlung nun bestätigt oder nicht – die mediale Sau darf weiterhin durchs Dorf getrieben werden, die Würde des Einzelnen darf weiterhin mit Füßen getreten werden. Und das hat mit der Sache (den Vorwurf den man der Sängerin zur Last legt) um die es geht nun mal rein gar nichts zu tun. Die Journaille freuts und sieht sich unter dem Aspekt “die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf informiert zu werden” bestätigt” und je nach Lust, Laune die Grundrechte (hier Art 1, Abs 1,2) als für sich nicht gültig zu betrachten. Aber vielleicht gehört die Journaille auch nicht dem Deutschen Volk an, sondern einer ganz besonderen Spezies die in einer rechtsfreien Welt lebt, sozusagen einer Art Staat im Staat.

SZ 27.05.2009: No Angel: der Saal bleibt leer
SZ 27.05.2009: Ein Star sagt ab
FAZ 27.05.2009: Verfügung gegen Xxxxs „Brandbrief“

MEEDIA 28.05.2009: Bild setzt sich durch

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