Ursprünglich bedeutete das Wort “vogelfrei” lediglich “frei wie ein Vogel, ungebunden”. In der Gegenwart bezeichnet man mit dem Wort „vogelfrei“ jedoch eine Person oder Menschen die einer bestimmten Gruppe angehören, in diesem Fall HIV Positive, von denen eine Gefahr ausgeht und somit zum Schutz der Öffentlichkeit als geächtet und für rechtlos erklärt und von JedemR verfolgt werden können und müsse. Dabei spielt es keine Rolle ob ein Sachverhalt auf einem Verdacht, einer bewiesenen Tatsache oder auf einer Information auf Grund von „Hörensagen“ beruht.
Wer da meint das dies nicht der Realität entspreche der wurde Heute eines Besseren belehrt:
Zu den 13 Fragen in einem Berichtsantrag des Abg. Dr. Andreas Jürgens (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Fraktion betreffend des Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Darmstadt gegen Nadja B. äußerte sich der hessische Justizminister bei einer Anhörung im Rechtsausschuß des Hessischen Landtags u.a. wie folgt:
„Bei der Abwägung zwischen dem Schutz der Persönlichkeitsrechte der Sängerin und dem Recht der Medien auf Information habe in diesem Fall der Anspruch der Medien Vorrang, sagte Hahn vor dem Rechtsausschuss des Landtags.“
Die Staatsanwaltschaft Darmstadt habe sich bei der Verhaftung einer Sängerin – sie soll einen Mann bei ungeschütztem Sex mit HIV angesteckt haben – wegen Verdachts einer HIV Infektion korrekt verhalten.
Damit sind alle HIV Positiven für vogelfrei erklärt, der Willkür, des Blockwart und des Denunziantentums ausgesetzt.
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Dies ist das Wesen der Diskriminierung.
Meinungsbildung über andere Menschen, die nicht auf individuellen Leistungen beruht, sondern vielmehr auf Zugehörigkeit zu einer Gruppe mit vermeintlichen Eigenschaften.
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